Führung und Pflege der Hausapotheke
Die Gewährleistung von Sicherheit
und Qualität von Waren, wie Arzneimitteln, setzt voraus, dass alle, die damit
umgehen, dies verantwortungsvoll und sachgerecht tun. Eine Reihe von Grundregeln
ist deshalb zu beachten:
- Der Umgang mit dem Inhalt der Hausapotheke ist
nur Erwachsenen oder großen Kindern erlaubt.
- Die im Schrank aufbewahrten Materialien und Arzneimittel
müssen sachgerecht gekennzeichnet sein, Umfüllen in andere als die Originalgefäße
ist zu unterlassen.
- Die Aufbewahrung soll übersichtlich geordnet,
bei Raumtemperatur und vor Sonnenlicht geschützt erfolgen; Nichtarzneimittel
haben dort nichts zu suchen!
- Sowohl die "Hausmittel", als auch die persönlichen
Arzneimittel sollen in kompletter äußerer Umhüllung inklusive Beipackzettel
aufbewahrt werden (Kaufdatum und Apotheke notieren), um ihre Identität und
ihr Verfalldatum immer zweifelsfrei klären zu können.
- Das Zusammenfüllen von Arzneimitteln aus verschiedenen
angebrochenen Packungen ist unzulässig, weil sie bestimmt aus verschiedenen
Herstellungs-Chargen stammen und unterschiedlich "alt" sind. Die Überprüfung
der Haltbarkeit wird unmöglich und Verwechslungsgefahr besteht.
- Aufgebrauchte leere Packungen sind keine Sammlerobjekte
und müssen entfernt werden; ggf. ist umgehende Neubeschaffung erforderlich,
damit beim nächsten Notfall das Benötigte vorhanden ist.
- Die Vorräte an Arzneimitteln und Materialien sollten
dem jeweiligen Bedarf angemessen sein.
- Zweimal jährlich sollte der gesamte Inhalt der
Hausapotheke überprüft werden, und zwar:
a. auf Vollständigkeit,
b. auf Verfalldaten und
c. auf intakte Inhalte, Sterilität etc.
Steril verpackte Verbandmaterialien müssen sich in unbeschädigter Umhüllung
befinden; eine kleine Notiz, wann die Überprüfung stattgefunden hat, ist sinnvoll.
- Wegen Überschreitens des Haltbarkeitsdatums nicht
mehr brauchbare Materialien und Arzneimittel müssen entfernt und entsorgt
werden. Dazu gehören sowohl Verbandmaterial, als auch solche Arzneimittel,
die für ein Familienmitglied vom Arzt verordnet wurden, aber nicht komplett
aufgebraucht sind. Aufheben "für alle Fälle" ist zu unterlassen, weil beim
nächsten Mal wahrscheinlich andere Mittel verordnet werden. Außerdem: Opas
Hustentropfen sind nicht selbstverständlich auch für seine Enkelkinder geeignet!
- Ein Inhaltsverzeichnis der Hausapotheke kann beim
"Durchchecken" sehr hilfreich sein.
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Mit freundlicher Genehmigung der
PACs GmH, Verlagsservice, 79219 Staufen
Medizinischer Teil: Apotheker K.-H. Reinhard. Alle Rechte vorbehalten,
© 2001
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